Salzburg, 13. Juli 2015
Architekten kritisieren Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber
Auch wenn das Bundesvergabegesetz (BVergG) klare Regeln für die Leistungsvergabe durch die öffentliche Hand festlegt, so heißt das noch lange nicht, dass die Vergabe von Architekturplanungsleistungen immer nach diesen Regeln erfolgt.
„Besonders bei kommunalen Bauvorhaben wie Kindergärten, Amtsgebäude, Schulen oder Feuerwehrhäuser stellen wir immer wieder Missstände bei der Vergabe dieser Leistungen fest“, so Architekt Heinz Plöderl, Vorsitzender der Architekten in Salzburg und Oberösterreich. „Oft erfolgt die Vergabe nach seltsamen Konstrukten, die mit dem BVergG und Architekturwettbewerben nichts zu tun haben.“
Als aktuelles Beispiel kritisieren die Architekten das Vergabeverfahren für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Gemeinde Faistenau. Noch gibt es nicht einmal eine Standortentscheidung dennoch, oder vielleicht auch gerade deshalb sollen von mehreren Architekturbüros bereits zwei Entwurfsvarianten abgegeben werden.
Beim Verfahren selbst spielen die Regeln des BVergG oder des Wettbewerbsstandards Architektur (WSA) für die Gemeinde offenbar keine Rolle. Weder ist die konkrete Verfahrensart genannt noch der ausgeschriebene Leistungsinhalt festgelegt. Die gesetzlich vorgesehene Anonymität ist ebenso wenig eingehalten wie eine ordnungsgemäße Zusammensetzung des Preisgerichts.
Die Architekten fordern korrekte Architekturwettbewerbe und Vergaben nach den Regeln des Bundesvergabegesetzes. Der offene Architekturwettbewerb eignet sich als das sicherste und wirtschaftlichste Verfahren zur Findung des besten Projekts. „Wir werden solche Vorgehensweisen von öffentlichen Auftraggebern vor den Vorhang holen und diesen Entwicklungen im Rahmen unserer Möglichkeiten widersprechen und entgegentreten“, so Architekt Plöderl.
Architekt DI Heinz PLöderl e.h.
Vorstizender der Sektion Architekten
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Mag. Sylvia Kleindienst
Öffentlichkeitsarbeit
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg
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