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Arch-Info 05/2023

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Nachfolgend dürfen wir Sie wie folgt informieren.

 
 
 
 

WETTBEWERBSERGEBNISSE

Folgende mit der Ziviltechnikerkammer kooperierte Wettbewerbe wurden entschieden:

Alkoven Feuerwehrgebäude

Die Gemeinde Alkoven hat einen nichtoffenen Realisierungswettbewerb zur Erlangung städtebaulicher und baukünstlerischer Konzepte für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes in Alkoven durchgeführt. 11 TeilnehmerInnen der haben termingerecht Projekte eingereicht.

1. Preis
sps-architekten zt gmbh, Thalgau

2. Preis
Schneider Lengauer Pühringer Architekten ZT GmbH, Neumarkt

3. Preis
bogenfeld Architektur ZT-GmbH, Wien


Fachpreisrichter:innen waren:

  • Arch. DI Christian Struber (Vorsitzender)
  • Arch. Mag. Sandra Gnigler
  • DI Elke Handstanger
 
 
 
 

Verfahrensorganisator:innen

Aufgrund der vermehrten Anfrage von Auftraggeber:innen, wer sie in der Vorbereitung und Durchführung von Architekturwettbewerben unterstützen kann, führt die Kammerdirektion eine Liste aller Ziviltechniker:innen, welche die Tätigkeit als Verfahrensorganisator:innen ausüben.
Diese Liste besteht aus Verfahrensorganisator:innen kooperierter Wettbewerbe und soll einerseits als Unterstützung der Auftraggeber:innen dienen und andererseits dazu beitragen, dass Ziviltechniker:innen als Verfahrensorganisator:innen ausgewählt werden.

Um diese Liste aktuell zu halten ersuchen wir jene Architektinnen und Architekten, welche als Verfahrensorganisator:innen tätig sind bzw. sein möchten dies unter s.girlinger@arching-zt.at anzumelden.

 
 
 
 

EUROPAN17 Wettbewerb „Living Cities“

Der größte europäische Ideenwettbewerb für Planer:innen unter 40 legt in dieser Runde ein besonderes Augenmerk auf den Aspekt der Fürsorge: Ziel ist es, eine gute Grundlage für alle Lebensformen auf unserem Planeten zu schaffen und die Regenerationsfähigkeit von Lebensräumen zu stärken. Das ist ein Aufruf an die junge Generation der Planer:innen, mitzumachen und neue Perspektiven einzubringen!

Dabei gibt es in Österreich 2 Projekte:

Der EUROPAN17-Standort "Am Heidjöchl" im 22. Wiener Gemeindebezirk, ist als langfristiges strategisches Entwicklungsgebiet entlang der U2 ausgewiesen. Das Ziel des Wettbewerbes ist es einen visionären Masterplan für 11.000 Menschen auf dem 40 ha großen Areal zu entwickeln.

Nähere Informationen  unter:
https://www.architekturwettbewerb.at/competition/europan-17/6955

Der Europan17-Standort in Graz befindet sich in Gösting. In naher Zukunft soll eine wichtige Mobilitätsdrehscheibe mit Regionalbahnhof und Straßenbahnendstation entstehen. Eine große Chance für den Bezirk!
Die Aufgabe an diesem Standort ist die Auseinandersetzung mit der städtebaulichen Struktur, sowohl mit den bestehenden als auch mit den neuen Potenzialen, die sich aus der Entwicklung der Infrastruktur ergeben. Der Infrastrukturknoten wird ein Attraktor sein, der schnelles Umsteigen mit Verweilen verbinden soll, das soziale Umfeld stärken und das Stadtgefüge von Gösting zusammenführen kann. Das einzureichende Projekt soll zeigen, wie die Zukunft einer vierspurigen Straße aussehen kann und wie ein Ort zwischen Infrastruktur und physischen Barrieren zu einem wertvollen Lebensraum mit starker Identität werden kann.

Nähere Informationen unter: https://www.architekturwettbewerb.at/competition/europan-17-standort-graz/7004

 
 
 
 

Wettbewerb Grafik Architekturtage

Der Verein Architekturtage – getragen von der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und der Architekturstiftung Österreich – sucht für das Festival Architekturtage ein Grafikteam, Grafikbüro oder Grafikstudio, welches den Verein die kommenden drei Architekturtage begleitet und dabei unterstützt, die Architekturtage weiterhin als erfolgreichstes österreichweites Architekturfestival sichtbar zu machen.
Aus diesem Anlass schreibt der Verein Architekturtage einen 2 stufigen offenen Wettbewerb für die Grafik der Architekturtage aus. Den Teilnehmer:innen winkt, neben einer interessanten Aufgabe, eine Preisgeldsumme von EUR 7.500.-

Nähere Informationen unter: www.architekturstiftung.at

 
 
 
 

Kunstförderpreis Linz

Die Stadt Linz vergibt u.a. in der Sparte Architektur / Stadtgestaltung einen Kunstförderpreis, an Architekt:innen, die seit zumindest 2 Jahren den Hauptwohnsitz in Linz haben oder Linz als dauerhafte Stätte seiner/ihrer kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt wurde.

Bewerbungen können bis 02. Mai 2023 abgegeben werden
Nähere Infos und das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.kunstfoerderpreis.linz.at

 
 
 
 

Salzkammergut Festwochen Gmunden | Architektur Gespräche

Die Architektur Gespräche finden heuer am 24. Juni 2023 im Rathaussaal Gmunden statt und widmen sich dem Thema Transformation von Stadt und Land – Revitalisierung von Innenstädten und Ortszentren.

In diesem spannungsreichen Schnittfeld von Raumplanung, Kommunalentwicklung, Nutzung vorhandener Bausubstanz werden neue Entwicklungskonzepte gesucht und miteinander Weichen gestellt. Wir sind alle aufgefordert neu zu denken und neue Wege zu beschreiten für ein lebenswertes Miteinander.

Diesen und weiteren spannenden Themen widmen sich: Gerlind Weber, Isabel Stumfol, Daniela Allmeier, Katharina Bayer, Gunar Wilhelm und Clemens Sedmak. Moderiert werden die Impulsreferate mit anschließender Diskussion von Günter Kaindlstorfer.

Programm Architektur Gespräche 2023

 
 
 
 

Auswirkung einer Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes durch den VfGH

Teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans der Marktgemeinde Schörfling am Attersee

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 28. Februar 2023, GZ V 97/2021-16, den Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Schörfling am Attersee Teil A Flächenwidmungsteil Nr. 5, soweit er sich auf die Grundstücke Nr 989/1, 989/2, 987/1, 988/1 und .196/1, KG Kammer, bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Flächenwidmungsplan wurde mangels Verständigung der Grundstückseigentümer aufgehoben. Entgegen der ausdrücklichen Verständigungspflicht des § 33 Abs 3 OÖ ROG gab es keine Verständigung der Eigentümer von der Änderung der Flächenwidmung und Bebaubarkeit ihrer Grundstücke im Verordnungserlassungsverfahren hinsichtlich der nunmehrigen Unzulässigkeit der Neuerrichtung von Gebäuden und Schutzdächern durch Änderung der Widmungskategorie.

Die Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes gem. Art 139 B-VG durch den VfGH führt grundsätzlich nicht zum Wiederinkrafttreten der durch diese Verordnung aufgehobenen Verordnungsbestimmungen.

Das bedeutet, dass im Falle der Aufhebung einer Flächenwidmung durch den VfGH folglich für das von der Aufhebung der Widmung erfasste Grundstück - mangels Wiederinkrafttretens der früheren Flächenwidmung - vorerst gar keine Widmungs- bzw Nutzungsart mehr festgelegt ist.