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Nachfolgend dürfen wir Sie wie folgt informieren.
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Folgende mit der Ziviltechnikerkammer kooperierte Wettbewerbe werden ausgeschrieben:
Kindergarten Bad Hofgastein
Auftraggeberin: Gemeinde Bad Hofgastein
Art des Wettbewerbes EU-weiter, offener, einstufiger Realisierungswettbewerb
Die Ausschreibungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://landsalzburg.vergabeportal.at/Detail/177591
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Folgende mit der Ziviltechnikerkammer kooperierte Wettbewerbe wurden entschieden:
Altenmarkt – Volksschule und PTS
Die Gemeinde Altenmarkt hat einen einstufig offenen Realisierungswettbewerb zur Erlangung städtebaulicher und baukünstlerischer Konzepte für die Erweiterung der Volksschule und PTS in Altenmarkt durchgeführt. 35 Teilnehmer:innen haben termingerecht Projekte eingereicht.
1. Preis dreiplus Architekten ZT GmbH, Innsbruck
2. Preis pos architekten ZT gmbh, Wien
Nachrücker auf die Preisränge Arch. DI Ludwig Kofler, Salzburg
Anerkennungspreise: - OSNAP Open South North Architecture Practice ZT GmbH, Wien
- Arch. DI Franz-Georg SPANNBERGER, Wien
- AD Architekten ZT GmbH, Wien
- EDERER + HAGHIRIAN ARCHITEKTEN ZT-GmbH, Graz
- Silbermayr Welzl Architekten ZT GmbH, Wien
Fachpreisrichter:innen waren:
- Arch. DI Gerhard Gruber
- Arch. DI Sonja Hohengasser
- Arch. DI Thomas Lechner
- Arch. DI Bernd Zeller
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Bad Zell – Neubau Gemeindezentrum
Die Gemeinde Bad Zell hat einen geladenen Realisierungswettbewerb zur Erlangung städtebaulicher und baukünstlerischer Konzepte für den Neubau des Gemeindezentrums durchgeführt. 8 Teilnehmer:innen haben termingerecht Projekte eingereicht.
1. Preis Arch DI Johannes Quast, Perg
2. Preis amm zt gmbh, St Florian
3. Preis Schneider Lenauer Pühringer Architekten ZT GmbH, Neumarkt i. M.
Ankäufe: - Two in a Box Architekten ZT GmbH, Ottensheim
- Stögmüller Architekten ZT GmbH, Linz
- Planungsbüro Schaufler, Perg
Fachpreisrichter:innen waren:
- Arch. DI Birgit Kornmüller
- Arch. DI Josef Schütz
- DI Elke Handstanger
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Bauhof Haigermoos, Ostermiething und Tarsdorf
Der Bauverband HOT Haigermoos Ostermiething Tarsdorf hat einen geladenen Realisierungswettbewerb zur Erlangung städtebaulicher und baukünstlerischer Konzepte für den Neubau des Bauhofes durchgeführt. 5 Teilnehmer:innen haben termingerecht Projekte eingereicht.
1. Preis Arch DI Marina Landauer, Ostermiething
2. Preis thalmeier architektur ZT GmbH, Hallein
3. Preis Pointner Pointner ZT GmbH, Freistadt Nachrücker Schneider Lengauer Pühringer Architekten ZT GmbH, Neumarkt
Fachpreisrichter:innen waren:
- Arch. DI Udo Heinrich
- Arch. DI Wolfgang Großruck
- DI Elke Handstanger
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Leonding Leuchtturm Meixnerkreuzung – Städtebaulicher Ideenwettbewerb
Die Gemeinde Leonding hat einen zweistufig offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Erlangung städtebaulicher Konzepte für ein neues Subzentrum mit Büro und Geschäftsverbauung, einem multifunktionalen Veranstaltungszentrum sowie Wohnnutzung durchgeführt. 6 Teilnehmer:innen haben in der 2. Stufe termingerecht Projekte eingereicht.
1. Preis ARGE Arch. Mag. Rolf Touzimsky mit Arch. Mag. Daniela Herold mit DI Gregor Mader, Linz/Linz/Linz
3. Preis - ARGE OCTAGON Architekturkollektiv Partnerschaft von ArchitektInnen und StadtplannerInnen mbB mit studiofutura Basta Smerghetto Veronese GbR , Leipzig/Berlin
- ARGE Arch. Barbara Weber, MArch mit AA Dipl. Laurenz Berger mit DI Marlis Rief, Wien/Wien/Wien
Fachpreisrichter:innen waren:
- Arch. DI Bernhard Vlay
- Arch. DI Mario Paintner
- Arch. DI Ernst Rainer
- Mag. Kieran Fraser
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Vortrag:
ARCHITEKTURWETTBEWERB AUS RECHTLICHER SICHT
DI, 23. April 2024, 14.00 - 17.00 Uhr, Kammerdirektion Linz
Vortragender: RA Dr. Christian Fink, Experte für Vergaberecht Zielgruppe: Kammermitglieder, insbesondere Preisrichter:innen und anwärter:innen, Ausloberberater:innen
Im Anschluss findet die offene Sitzung des Ausschusses Architekturwettbewerbe und Vergabe Oberösterreich statt.
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Rundschreiben des Land Oberösterreich an die Gemeinden:
von Mag. Gerald Sochatzy
Notwendigkeit eines Planentwurfs für den Einleitungsbeschluss
Gemäß § 33 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 hat bei der Erlassung oder Änderung eines Flächenwidmungsplans, eines Teils eines Flächenwidmungsplans (§ 18 Abs. 1 zweiter Satz) oder eines Bebauungsplans der Beschluss des Planentwurfs durch den Gemeinderat zu erfolgen. Nach Beschluss des Planentwurfs hat die Gemeinde den in den Ziffern 1 bis 8 genannten Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme unter Einräumung einer Frist von acht Wochen zu geben. Aus diesem Gesetzeswortlaut folgt unzweifelhaft, dass im Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses dem Gemeinderat bereits ein Planentwurf vorliegen muss. Dieser Planentwurf muss im Übrigen auch den Vorgaben der Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2021, insbesondere der Anlage 3, die die genaue Form und Gliederung der Änderung eines Flächenwidmungsplans oder eines Teils davon vorsieht, entsprechen. Ein Beschluss, der diesen Anforderungen nicht gerecht wird, bildet keinen ausreichenden Einleitungsbeschluss im Sinne des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994, sondern bestenfalls eine nicht verbindliche Absichtserklärung des Gemeinderates. Ein solcher Beschluss wird von der Aufsichtsbehörde daher nicht behandelt und löst auch nicht den Beginn des Vorverfahrens gemäß § 33 Abs. 2 Oö. ROG 1994 aus. Die unzureichenden Unterlagen werden von der Abteilung Raumordnung in künftigen Verfahren ohne fachliche Beurteilung zurückgesendet.
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