ZiviltechnikerInnen - Vertretungsbefugnis vor Behörden

Bisher gab es Unsicherheiten hinsichtlich des Vertretungsumfangs von ZiviltechnikerInnen, insbesondere im Hinblick auf die Vertretungsbefugnis vor Verwaltungsgerichten.

In einem Schreiben an die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft diesbezüglich Klarstellung getroffen. ZiviltechnikerInnen sind demnach auf dem gesamten von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur berufsmäßigen Vertretung von Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.

Als Behörden werden jene Organe der Vollziehung (Gerichtsbarkeiten, Verwaltung) bezeichnet, in deren Zuständigkeit die Verfügung von hoheitlichen Maßnahmen fällt (vgl. Adamovich/Funk/Holzinger/Frank: Österreichisches Staatsrecht, Band 4).

ZiviltechnikerInnen kommt somit im Rahmen ihrer Befugnis ein berufsmäßiges Vertretungsrecht vor Gerichtsbehörden, insbesondere den Verwaltungsgerichten zu.