Registrierkassenpflicht

Mit 1. Jänner 2016 tritt die allgemeine Registrierkassenpflicht in Kraft.

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze ab 1.1.2016 dann zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,-- und die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.

Unternehmen, die neben ihren sonstigen Einnahmen nur geringe Bargeschäfte bis maximal € 7.500,-- tätigen, fallen nicht unter die Registrierkassenpflicht.

 

Nähere Informationen zur Registrierkassenpflicht finden Sie auf der Website der Bundeskammer unter: http://arching.at/baik/news/aktuell/registrierkassenpflicht/content.html