Neubau Hauptfeuerwache und Kinderbetreuungseinrichtung | Gemeinde im Salzburger Flachgau

Eine Marktgemeinde im Salzburger Flachgau hatte mehrere Architekten zu einem nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung für die Vergabe von Planungsleistungen (Entwurf und Einreichplanung) eingeladen. Die gewählte Verfahrensart hat aus mehreren Gründen gegen das Vergaberecht verstoßen, vor allem:

Geistige Dienstleistung = Architekturwettbewerb/Verhandlungsverfahren
Architekturleistung ist eine geistige Dienstleistung. Diese ist nicht durch eine im Vorhinein eindeutige und vollständige Beschreibung der Leistung definierbar. Für die Vergabe geistiger Dienstleistungen muss zwingend ein Architekturwettbewerb bzw. ein (nachfolgendes) Verhandlungsverfahren durchgeführt werden.

Die Kammer hat davon Kenntnis erlangt und erfolgreich interveniert:

Zunächst hat die Gemeinde auf ihrer Vorgangsweise beharrt. Nachdem angekündigt wurde, dass beim Landesverwaltungsgericht ein Nachprüfungsantrag gestellt werden wird, hat die Gemeinde das Verfahren widerrufen.

Unser Ziel ist es nun, gemeinsam mit der betreffenden Marktgemeinde einen Architekturwettbewerb abzustimmen.

Wir hoffen gemeinsam mit der Gemeinde zu einem hochqualitativen Endergebnis zu kommen und informieren Sie zu gegebener Zeit gerne über den weiteren Verlauf.