Aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Länderkammer; passiv wahlberechtigt sind für die angeführten Organe nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben.
1. Wahltermin
Die Wahlen in die Sektionsvorstände (Architekten und Ingenieurkonsulenten), in die Bundessektion (Architekten und Ingenieurkonsulenten) und in den Disziplinarausschuss finden am
Dienstag, 27. Mai 2014
statt, wobei jede Sektion einen eigenen Wahlkörper bildet.
2. Wahl der Sektionsvorstände
Für den Sektionsvorstand der
- Sektion Architekten sind 13 Mitglieder,
- Sektion Ingenieurkonsulenten sind 13 Mitglieder
zu wählen.
In der Sektion Ingenieurkonsulenten darf höchstens die Hälfte der Mitglieder eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben (abgerundet 6 Mitglieder).
3. Wahl in die Bundessektion
Auf Bundesebene sind zur Besorgung der sektionseigenen Angelegenheiten Bundessektionen einzurichten. Sie bestehen jeweils aus 15 Delegierten, und zwar aus den Sektionsvorsitzenden der gleichnamigen Sektion und deren Stellvertreter, sowie weiteren Delegierten der Sektionen der Länderkammern. Die Präsidenten und Vizepräsidenten der Länderkammern dürfen nicht gleichzeitig der Bundessektion angehören.
Die weiteren Delegierten werden von den Sektionsangehörigen direkt gewählt. In der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg sind dies
- für die Bundessektion Architekten: 1 Delegierter
- für die Bundessektion Ingenieurkonsulenten: 2 Delegierte
4. Wahl des Disziplinarausschusses
Der Disziplinarausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, die beide rechtskundig sein müssen, und aus je vier Mitgliedern und einem Ersatzmitglied je Sektion. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Kammervorstand bestellt.
Von den Sektionsangehörigen sind in den Disziplinarausschuss je Sektion 4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied direkt zu wählen.
5. Einbringung der Wahlvorschläge
Für die Sektionsvorstände, die Bundessektion und für den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag, also
bis Dienstag, 29. April 2014, 16:00 Uhr
beim Wahlkommissär (per Adresse Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg, 4040 Linz, Kaarstraße 2/II) schriftlich einzubringen. Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die Wahlvorschläge müssen
- von mindestens 20 aktiv Wahlberechtigten (aktiv wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Länderkammer) des jeweiligen Wahlkörpers unterschrieben sein,
- mindestens so viele Wahlwerber nennen (passiv wahlberechtigt sind nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben), wie Mandate zu vergeben sind,
- für den Sektionsvorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten bezüglich ihrer Zusammensetzung nach Fachgebieten den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 Ziviltechnikerkammergesetz 1993 entsprechen (höchstens die Hälfte der Mitglieder des Sektionsvorstandes darf eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben).
Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem an erster Stelle genannten Wahlwerber ("Listenführer") benannt. Dieser gilt auch, sofern nicht eine andere Person genannt wird, als Zustellungsbevollmächtigter.
Jeder Wahlvorschlag hat die Wahlwerber in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, Kanzleisitz, und in der Sektion Ingenieurkonsulenten des Fachgebietes, anzuführen. Die Zustimmung jedes Wahlwerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine eigenhändige Unterschrift nachgewiesen werden.
6. Auflage der Wählerlisten
Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 20. März 2014 bis 3. April 2014 in der Kammerdirektion in Linz, Kaarstraße 2 (Mo - Do 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:00 Uhr, Fr 8:00 - 12:00 Uhr) und im Kammerlokal Salzburg, Gebirgsjägerplatz 10 (Mo - Do 12:00 - 18:00 Uhr, Fr 9:00 - 13:00 Uhr) auf.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, passiv wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, die ihre Befugnis ausüben.
7. Einsprüche gegen die Wählerlisten
Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerliste können binnen zwei Wochen nach Ende der Auflegungsfrist bei der Wahlkommission per Adresse Kammer der Architekten und Ingenieurkonsuleten für Oberösterreich und Salzburg, Kaarstraße 2, 4040 Linz, schrifitlich eingebracht werden. Verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben jedoch unberücksichtigt.
8. Briefwahl
Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht entweder durch persönliche Stimmabgabe oder durch Übersendung des die Stimmzettel enthaltenden Wahlkuverts (Briefwahl) an die Wahlkommission ausüben.
Die zur Briefwahl erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wahlkuvert und Begleitschreiben) werden spätestens eine Woche vor dem Wahltag übermittelt werden.
9. Wahlvorgang
Das Wahllokal befindet sich in der Kammerdirektion, 4040 Linz, Kaarstraße 2.
Die Stimmabgabe durch persönliche Ausübung des Wahlrechtes ist am Wahltag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr möglich.
Bei Briefwahl müssen die Wahlkuverts am Wahltag bis 12:00 Uhr bei der Wahlkommission einlagen.
Für die Wahlkommission
MinR. Mag. Hans Witzmann e.h.
Wahlkommissär