Hinweispflicht auf ruhende Befugnis

In einem aktuellen Urteil der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten wurde mit aller Deutlichkeit entschieden, dass Mitglieder mit ruhender Befugnis auf einer Werbezwecken dienenden Homepage einen entsprechenden Hinweis auf das Ruhen ihrer Befugnis anzubringen haben.

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