Für Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz gelten aufgrund der neuen EU-Verordnungen 2015/2170 und 2015/2171 ab dem 1.1.2016 erhöhte Schwellenwerte.
Ab folgenden Schwellenwerten müssen Vergabeverfahren, die nach dem 1.1.2016 eingeleitet werden, EU-weit bekanntgemacht werden:
Bauaufträge und Baukonzessionsverträge:
| EUR 5.225.000,00 |
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge:
| EUR 209.000,00 |
| EUR 135.000,00 |
| EUR 418.000,00 |