Anpassung der EU-Schwellenwerte


Für Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz gelten aufgrund der neuen EU-Verordnungen 2015/2170 und 2015/2171 ab dem 1.1.2016 erhöhte Schwellenwerte.

Ab folgenden Schwellenwerten müssen Vergabeverfahren, die nach dem 1.1.2016 eingeleitet werden, EU-weit bekanntgemacht werden:

Bauaufträge und Baukonzessionsverträge:

  • Alle Auftraggeber 
EUR 5.225.000,00


Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge:

  • Öffentliche Auftraggeber
EUR 209.000,00
  • Zentrale Beschaffungsstellen
EUR 135.000,00
  • Sektorenauftraggeber
EUR 418.000,00